Startseite / Insights / NiSV in der Kosmetik: Fachkundenachweis oder NiSV-frei arbeiten?

NiSV einfach erklärt: Was angehende Kosmetikerinnen wirklich wissen müssen

Du träumst von einer Karriere in der Kosmetik und möchtest mit modernen Beauty-Geräten arbeiten? Dann wirst du früher oder später über vier Buchstaben stolpern: NiSV. Diese Verordnung sorgt in der Beauty-Branche regelmäßig für Verunsicherung – besonders bei Einsteigerinnen, die gerade eine Ausbildung suchen. In diesem Ratgeber erklären wir dir verständlich, was die NiSV ist, welche Geräte betroffen sind, wann du einen Fachkundenachweis brauchst und worauf du bei der Wahl deiner Ausbildung achten solltest.

Was ist die NiSV überhaupt?

NiSV steht für „Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen“. Der Name klingt sperrig, der Gedanke dahinter ist aber einfach: Bestimmte kosmetische Geräte arbeiten mit Strahlung, Licht, elektrischen Strömen oder Ultraschall. Werden sie falsch angewendet, können sie der Haut und dem Gewebe schaden – etwa durch Verbrennungen oder Pigmentveränderungen.

Die NiSV soll genau das verhindern. Sie regelt, wer welche Geräte unter welchen Voraussetzungen anwenden darf, und stellt sicher, dass Kundinnen und Kunden bei kosmetischen Behandlungen geschützt sind. Die Verordnung gilt in Deutschland seit dem 31. Dezember 2020. Wichtig zu wissen: Es geht dabei ausschließlich um nichtionisierende Strahlung – also die „schwächere“ Form von Strahlung, wie sie in der Kosmetik vorkommt. Die deutlich gefährlichere ionisierende Strahlung (zum Beispiel Röntgen) spielt in der Kosmetik ohnehin keine Rolle.

Warum gibt es die NiSV?

Der Beauty-Markt ist in den letzten Jahren rasant gewachsen. Immer mehr Studios bieten apparative Behandlungen an – von der Haarentfernung mit IPL bis zur Hautstraffung mit Radiofrequenz. Mit der steigenden Zahl an Geräten stieg leider auch die Zahl der Behandlungsfehler.

Die NiSV setzt hier an und verfolgt im Kern vier Ziele:

  • Schutz der Verbraucher vor gesundheitlichen Schäden
  • Sicherstellung einer fachgerechten Anwendung der Geräte
  • Verpflichtung zu Schulungen und Fachkunde-Nachweisen für bestimmte Anwendungen
  • klare Trennung zwischen rein kosmetischen und medizinischen Anwendungen

Für dich als angehende Kosmetikerin bedeutet das: Die Verordnung gibt dir einen verbindlichen Rahmen, in dem du sicher und rechtskonform arbeiten kannst.

Welche Geräte fallen unter die NiSV?

Die NiSV betrifft vor allem Geräte, die nichtionisierende Strahlung oder elektrische Felder zu gewerblichen Zwecken nutzen. Dazu gehören typischerweise:

  • Lasergeräte – zum Beispiel für Haarentfernung oder Hautverjüngung
  • IPL-Geräte (intensiv gepulstes Licht) – ebenfalls für Haarentfernung und Hautbildverbesserung
  • Hochfrequenz- und Radiofrequenzgeräte – etwa zur Hautstraffung und Kollagenstimulation
  • Ultraschallgeräte – zur Wirkstoffeinbringung und Gewebestimulation
  • Niederfrequenz- und Gleichstromgeräte – wie bei Galvanisation, Iontophorese, EMS oder TENS
  • Magnetfeldgeräte – beispielsweise zur Förderung der Mikrozirkulation

Für all diese Technologien gilt grundsätzlich: Eine Anwendung ist möglich, aber nur mit dem entsprechenden Fachkunde-Nachweis nach NiSV.

Was ist der NiSV-Fachkundenachweis?

Der Fachkundenachweis ist ein Qualifikationsnachweis, den du über zertifizierte Kurse mit anschließender Prüfung erwirbst. Inhaltlich geht es dabei um Grundlagen der Physik, die Wirkung der Geräte auf Haut und Gewebe, Risiken und Kontraindikationen, Gerätesicherheit sowie die gesetzlichen Grundlagen.

Ein paar wichtige Eckpunkte, die du kennen solltest:

  • Für jede Technologie ist in der Regel eine eigene Fachkunde erforderlich. Wer also mit Laser und Ultraschall arbeiten möchte, braucht meist zwei Nachweise.
  • Wer keine dermatologische Vorbildung nachweisen kann, muss zusätzlich ein Modul „Grundlagen der Haut“ absolvieren.
  • Der Nachweis ist in der Regel fünf Jahre gültig und muss danach aktualisiert werden.
  • Die Geräte müssen vor der Nutzung bei der zuständigen Behörde angemeldet werden, und es besteht eine Dokumentationspflicht.

Das alles kostet Zeit und Geld – ein Punkt, der gerade beim Berufseinstieg eine große Rolle spielt.

Achtung: Bestimmte Behandlungen stehen unter Arztvorbehalt

Ein häufiges Missverständnis: Auch mit Fachkundenachweis dürfen Kosmetikerinnen nicht alles mit diesen Geräten machen. Bestimmte Anwendungen stehen unter Arztvorbehalt und sind der Kosmetik grundsätzlich nicht erlaubt.

Dazu zählen insbesondere:

  • die Entfernung von Tätowierungen und Permanent Make-up
  • die Behandlung von Gefäßveränderungen und pigmentierten Hautveränderungen
  • ablative Laseranwendungen (bei denen Hautschichten abgetragen werden)
  • bestimmte Verfahren zur Fettgewebereduktion mit Ultraschall oder Hochfrequenz

Die genauen Ausschlüsse kannst du in der jeweils aktuell gültigen Fassung der NiSV nachlesen. Für deinen Berufsalltag als Kosmetikerin sind diese Behandlungen aber ohnehin kein Thema – sie gehören in ärztliche Hände.

Wichtig: Nicht jedes Gerät fällt automatisch unter die NiSV

Und jetzt kommt der entscheidende Punkt, den viele nicht wissen: Nicht jedes Gerät einer dieser Technologien fällt automatisch unter die NiSV. Ausschlaggebend sind bestimmte technische Messwerte, die nicht überschritten werden dürfen. Bleibt ein Gerät unterhalb dieser festgelegten Grenzwerte, kann es NiSV-frei sein.

Das heißt konkret: Es gibt Geräte und Behandlungsmethoden, die ähnliche oder vergleichbar wirkungsvolle Ergebnisse erzielen, aber keinen Fachkundenachweis erfordern. Ob ein konkretes Gerät NiSV-frei ist, hängt vom jeweiligen Hersteller und Modell ab und sollte immer mit einer entsprechenden Herstellerbestätigung belegt werden.

Beispiele für Behandlungen, die – je nach Gerät – häufig im NiSV-freien Bereich liegen, sind etwa:

  • Mikrodermabrasion zur sanften Abtragung abgestorbener Hautzellen
  • Aquafacial-Behandlungen zur Tiefenreinigung, Hydration und Wirkstoffversorgung
  • kosmetisches Microneedling (mit den in der Kosmetik erlaubten Nadellängen)
  • Mesoporation zur nadellosen Einschleusung von Wirkstoffen
  • LED-Lichttherapie für Anti-Aging, Akne und Hautregeneration
  • Cold Plasma bei unreiner Haut

Für angehende Kosmetikerinnen eröffnet das eine attraktive Möglichkeit: Mit NiSV-freien Geräten lassen sich moderne, gefragte Treatments anbieten – ohne den zusätzlichen Aufwand eines Fachkundenachweises.

Was bedeutet das für deine Ausbildung?

Wenn du gerade eine Kosmetikausbildung suchst, lohnt es sich, beim Thema apparative Kosmetik genau hinzuschauen. Stelle dir und der jeweiligen Schule am besten folgende Fragen:Beispiele für Behandlungen, die – je nach Gerät – häufig im NiSV-freien Bereich liegen, sind etwa:

  • Mit welchen Geräten wird in der Ausbildung gearbeitet?
  • Sind diese Geräte NiSV-frei oder benötige ich für die Anwendung einen Fachkundenachweis?
  • Lerne ich, die Geräte sicher anzuwenden und Kontraindikationen zu erkennen?
  • Bekomme ich auch das nötige Hintergrundwissen zu Haut, Hygiene und rechtlichen Grundlagen?

Eine gute Ausbildung vermittelt dir nicht nur die Handgriffe, sondern auch das Verständnis dahinter. Denn nur wer weiß, warum ein Gerät wie wirkt und wann eine Behandlung nicht durchgeführt werden darf, kann wirklich sicher und professionell arbeiten.

NiSV-frei ausgebildet an der Famous Face Academy

An der Famous Face Academy setzen wir in der Kosmetikausbildung bewusst auf NiSV-freie Beauty-Geräte. Der Vorteil für dich liegt auf der Hand: Du musst nach deiner Ausbildung keinen zusätzlichen, kostenpflichtigen NiSV-Fachkundenachweis erwerben und kannst direkt nach dem Abschluss durchstarten.

Du lernst bei uns, gefragte High-Tech-Treatments wie GlowSolution, Aquafacial, Skin Oxymizer, Mikrodermabrasion, Microneedling, Mesoporation und LED-Lichttherapie sicher und professionell anzuwenden. Dazu vermitteln wir dir das komplette Fundament: Hautwissen, Hautanalyse, Wirkstoffkunde, Hygiene und die rechtlichen Grundlagen. So bist du bestens vorbereitet, um deine Kundinnen mit sichtbaren Ergebnissen zu begeistern – und deinen Weg in der Beauty-Branche selbstbewusst zu gehen.

Du möchtest mehr über unsere Kosmetikausbildung erfahren? Vereinbare jetzt dein kostenloses Infogespräch und finde heraus, ob die Ausbildung an der Famous Face Academy zu dir passt.

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